Untersuchungsauftrag

Dem Untersuchungsauftraggeber muss das Dokument „Untersuchungsauftrag“ ausgehändigt werden (siehe Infomaterial).  Der Untersuchungsauftraggeber muss seine vollständigen Angaben (inkl. Unterschrift, Datum und Ortsangabe), sowie die Angabe der eingeschlossenen Personen auf dem Untersuchungsauftrag notieren. Des Weiteren muss der Untersuchungsauftraggeber angeben, auf welchem Wege er das Ergebnis (Gutachten) erhalten möchte. Dies kann in einem persönlichen Gespräch bei der LABCON-OWL GmbH, durch Abholung nach telefonischer Absprache bei der LABCON-OWL GmbH, per Post an die genannte Anschrift oder durch Abholung des Gutachtens beim Einsender (externer Probennehmer) erfolgen. Das Ergebnis wird in keinem Fall elektronisch oder telefonisch mitgeteilt. Alle eingeschlossenen Personen des Gutachtens haben das Recht eine Kopie des Gutachtens zu erhalten. Dieses sollte allen Personen mitgeteilt und auf dem Untersuchungsauftrag vermerkt werden.

Bei der Probennahme durch die LABCON-OWL:

Die LABCON-OWL GmbH beginnt erst nach Zahlungseingang mit der Analytik. Die Ergebniserstellung erfolgt ca. 2 Wochen nach Zahlungseingang.

Dem Auftraggeber der Untersuchung muss eine Kopie des Untersuchungsauftrages inkl. AGBs ausgehändigt werden. Das Originaldokument wird an die LABCON-OWL GmbH versendet.Die Untersuchungsresultate und zugehörigen Dokumente werden gemäß Gendiagnostikgesetz 30 Jahre lang bei der LABCON-OWL GmbH aufbewahrt.