Abstammungsuntersuchung

Allgemeines

Gern informieren wir Sie über die Abstammungsuntersuchungen bei der LABCON-OWL GmbH und erläutern alle wichtigen Aspekte zu Beratung, Probennahme und Testablauf.

Seit Februar 2010 gilt in Deutschland das Gendiagnostikgesetz (GenDG) und regelt auch die Abstammungsuntersuchung. In diesem Rahmen sind wir als akkreditiertes Institut verpflichtet, über Art und Umfang der Untersuchung persönlich zu beraten und aufzuklären. Kann dieses nicht in unserem Labor erfolgen, muss nach Gendiagnostikgesetz und den Richtlinien der Gendiagnostikkommission eine qualifizierte Beratung durch externe Probennehmer sichergestellt werden. Dabei ist durch die externen Probennehmer die Rechtmäßigkeit der Untersuchung, das Einverständnis aller beteiligten Personen sowie die vollständige Dokumentation aller personenbezogenen Daten zur Identitätsfeststellung zu prüfen. Über alle erforderlichen Belange vor jeder Untersuchung muss eine mündliche und schriftliche Information aller beteiligten Personen erfolgen.

Auf unserer Website finden Sie daher unter Infomaterial eine Anleitung, die Ihnen eine detaillierte und gesetzeskonforme Durchführung der Probennahme zur Abstammungsuntersuchung ermöglicht.

Neben der Durchführung von klassischen Vaterschaftsanalysen bieten wir weitere Verwandtschaftsanalysen wie Geschwisterschaft, Mutterschaft, Großeltern-, Enkel-, Tanten- und Onkelschaft an. Dadurch sind wir in der Lage, komplexe Fragestellungen der Familienzusammenführung, Identitätsprüfungen und Erbschaftsangelegenheiten zu klären. Alle Abstammungsuntersuchungen können bei Bedarf auch als gerichtsverwertbare Gutachten erstellt werden, die ebenfalls bei nationalen Ämtern akzeptiert werden.

Die Qualität unserer Analysen ist durch eine Akkreditierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 dokumentiert. Außerdem wird eine kontinuierliche Qualität unserer Analysen durch erfolgreiche Teilnahme an den Ringversuchen GEDNAP und DGAB bestätigt.

Wissenschaftlicher Hintergrund

Unser Labor erstellt Abstammungsgutachten standardmäßig durch eine sogenannte STR-Analyse (Short Tandem Repeats). Diese ist als Beweismittel bei forensischen Fragestellungen sowie Abstammungsanalysen international anerkannt. STR-Systeme sind über das gesamte Erbgut verteilt anzutreffen und bestehen aus einer variablen Anzahl von Wiederholungen einer bestimmten Sequenzabfolge. Jedes Individuum trägt in seinen Zellen zwei Kopien (Allele) dieser Bereiche, die unterschiedliche Längen aufweisen können. Das Muster der Längen mehrerer Bereiche ist für jeden Menschen, ausgenommen eineiige Zwillinge, einzigartig. So können durch Untersuchung mehrerer Systeme, deren Vergleich zwischen den untersuchten Personen und die Berechnung mittels biostatistischer Verfahren, Verwandtschaftsverhältnisse mit hoher Sicherheit aufgeklärt werden.

Patienten, die eine Bluttransfusion oder Stammzelltransplantation erhalten haben, können zwei genetische Identitäten aufweisen. Dies kann bei Abstammungsuntersuchungen zu falschen Ergebnissen führen, da nach der Behandlung in Proben des Empfängers Zellen mit genetischen Merkmalen des Spenders zu finden sind.

Varianten der Abstammungsuntersuchung

Für ein gerichtsverwertbares Gutachten müssen in jedem Fall Vater, Mutter und Kind getestet werden, um die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen und eine maximale Sicherheit des Ergebnisses von >99,9% erreichen zu können.

Die DAkkS hat veröffentlicht, dass ab dem 01.07.2014 auch für ein privates Abstammungsgutachten die Kindesmutter in jedem Fall mit einbezogen werden soll. Muss auf die Einbeziehung der Kindesmutter verzichtet werden -z.B. weil sie verstorben oder unbekannten Aufenthaltes ist-, so ist der Grund im Gutachten zu dokumentieren und ein Hinweis einzufügen, dass die genetische Abstammung von der Mutter nicht gesichert werden konnte.  In dieser Konstellation kann der untersuchte Mann in der Regel ebenfalls mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit als Vater festgestellt oder ausgeschlossen werden. Da es sich aber um ein privates Gutachten handelt, besitzt es im Gegensatz zum gerichtlichen Gutachten keine juristische Relevanz und dient nur der persönlichen Orientierung. Daher ist grundsätzlich das Einbeziehen der Kindesmutter empfehlenswert, um eine maximale Sicherheit zu erreichen und das Gutachten bei Gericht und Ämtern verwenden zu können.

Um die Aussagekraft beider Testvarianten zu gewährleisten, darf kein naher Verwandter (Bruder, Großvater etc.) als möglicher Vater infrage kommen. In diesem Fall ist es zwingend erforderlich, von dieser Person ebenfalls eine Probe zu untersuchen.

Neben dem klassischen Vaterschaftstest können auch komplexe Verwandtschaftsanalysen auf Grund der genetischen Profile untersucht werden. Zum Beispiel können Fragestellungen der Geschwisterschaft mit Hilfe von Y-chromosomalen Markern (männliche Geschwister) oder X-chromosomalen Markern aufgeklärt werden. Für komplexe Verwandtschaftsanalysen empfehlen wir eine individuelle Beratung durch die Wissenschaftler der LABCON-OWL GmbH.

Wichtige Informationen vor der Probennahme

Dem Probennehmer muss das Entnahmeset für die Untersuchung vorliegen. Die Bestellung kann unter info@labcon-owl.de erfolgen.

Für die Abstammungsuntersuchung werden von jeder Person zwei Abstriche der Mundschleimhaut benötigt. Die unabhängige Zweitprobe wird bei Bedarf für eine Bestätigungsanalyse herangezogen. Falls ein längerer Transport der Proben erforderlich ist, sollte in Ausnahmefällen eine EDTA-Blutprobe entnommen werden. Die Probentypen Abstriche und Blut unterscheiden sich dabei nicht in Bezug auf die Sicherheit und Qualität der Untersuchung. Da die Probennahme mit medizinischen Standardverfahren und durch geschultes Fachpersonal, im Fall der Blutentnahme unter ärztlicher Aufsicht, erfolgt, entstehen für die zu untersuchenden Personen keine nennenswerten gesundheitlichen Risiken.

Vor der Einbestellung der am Abstammungsgutachten beteiligten Personen muss auf verschiedene Aspekte hingewiesen werden. Alle beteiligten Personen des Gutachtens müssen bei der Probennahme ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) vorlegen. Sofern bei dem Kind noch kein Ausweis vorhanden ist, muss die Geburtsurkunde vorgelegt werden. Im Rahmen der Identitätsfeststellung muss ein Foto der Personen angefertigt werden. Falls dem Probennehmer kein Fotoapparat zur Verfügung steht, sollten die beteiligten Personen des Gutachtens darauf hingewiesen werden, ein möglichst aktuelles Lichtbild mitzubringen.

Bei der Untersuchung von Neugeborenen sollte darauf geachtet werden, dass der letzte Stillvorgang mehr als 1 Stunde zurückliegt. Alle beteiligten Personen sollten eine Stunde vor der Probennahme nicht rauchen, essen, trinken, Kaugummi kauen oder intensiv Zähne putzen. Die Dauer der Untersuchung beträgt ca. 2 Wochen nach Probeneingang und Kostenerstattung.

Probennahme

Probennahme durch LABCON-OWL:

Am Tag der Probennahme muss der Untersuchungsauftrag, das Beratungs- und Einverständniserklärungsformular sowie das Identitätsprüfungsformular vom Probennehmer erläutert und vollständig ausgefüllt werden. Dabei müssen alle beteiligten Personen (inkl. Sorgeberechtigter oder gesetzlicher Vertreter) anwesend sein.

Probennahme durch externe Probennehmer
(Bereitstellung einer Abstammungsuntersuchung)
:

Bei externen Anfragen für Abstammungsanalysen wird der Untersuchungsauftrag postalisch, per Fax oder auf der Internetseite der Labcon-OWL dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Nach Rücksendung des Untersuchungsauftrages durch den Auftraggeber, wird die externe Institution schriftlich mit der Probenentnahme beauftragt  und das Probenentnahmeset inkl. aller Dokumente versendet.

Laut den Gremienbeschlüssen der DAkkS ab dem 01.07.2014 dürfen den beteiligten Personen das Entnahmematerial und die Unterlagen weder vor noch nach der Entnahme zugänglich gemacht werden.

Beratung und Einverständniserklärung zur Abstammungsanalyse

Den beteiligten Personen muss das Dokument „Beratung und Einverständniserklärung zur Abstammungsanalyse“ ausgehändigt und erläutert werden. In diesem Rahmen müssen alle beteiligten Personen über Zweck, Risiken und Umfang einer Abstammungsanalyse aufgeklärt werden. Die Abstammungsanalyse darf nur durchgeführt werden, wenn alle Personen in die Untersuchung und Entnahme der dafür erforderlichen genetischen Probe schriftlich eingewilligt haben. Personen, die nicht in der Lage sind, Wesen, Bedeutung und Tragweite der genetischen Untersuchung zu erkennen und ihren Willen hiernach auszurichten (Minderjährige, Personen mit geistiger Behinderung, etc.), muss die Untersuchung in einer angemessenen Weise verständlich gemacht werden. Die Abstammungsanalyse darf nur durchgeführt werden, wenn die Untersuchung oder die Probengewinnung nicht abgelehnt wird. Der/die gesetzliche(n) Vertreter (z.B. sorgeberechtigte Eltern, Betreuer) der Person müssen zuvor über die Untersuchung aufgeklärt worden sein und müssen in die Probengewinnung und Analytik schriftlich einwilligen.

Alle beteiligten Personen sollten darauf hingewiesen werden, dass die Proben ausschließlich für die angeforderte Abstammungsanalyse verwendet werden. Aus den Ergebnissen können keine Informationen abgeleitet werden, die eine Aussage über derzeit bestehende Erkrankungen oder das Risiko auf mögliche Erkrankungen zulassen. Die Resultate der Untersuchung werden nur den im Gutachten eingeschlossenen Personen mitgeteilt, sofern keine der eingeschlossenen Personen ihre Einwilligung widerrufen hat oder von ihrem Recht auf Nichtwissen Gebrauch machen möchte. Widerrufserklärungen müssen immer schriftlich und rechtzeitig übermittelt werden.

Mit der Unterschrift der beteiligten Personen, bzw. aller gesetzlicher Vertreter muss die Einverständniserklärung zur Abstammungsuntersuchung abgegeben werden. Für minderjährige Kinder und nicht einwilligungsfähiger Personen müssen alle sorgeberechtigten Personen (bei geteiltem Sorgerecht beide Elternteile, bei alleinigem Sorgerecht ein Elternteil, Jugendamt als Sorgeberechtigter, gesetzlicher Vormund) unterschreiben. Außerdem sollte abgefragt werden, ob die Proben nach der Abstammungsuntersuchung archiviert und zu Forschungszwecken verwendet werden dürfen. Andernfalls werden alle Proben nach Fertigstellung der Untersuchung unverzüglich vernichtet.

Untersuchungsauftrag

Dem Untersuchungsauftraggeber muss das Dokument „Untersuchungsauftrag“ ausgehändigt werden (siehe Infomaterial).  Der Untersuchungsauftraggeber muss seine vollständigen Angaben (inkl. Unterschrift, Datum und Ortsangabe), sowie die Angabe der eingeschlossenen Personen auf dem Untersuchungsauftrag notieren. Des Weiteren muss der Untersuchungsauftraggeber angeben, auf welchem Wege er das Ergebnis (Gutachten) erhalten möchte. Dies kann in einem persönlichen Gespräch bei der LABCON-OWL GmbH, durch Abholung nach telefonischer Absprache bei der LABCON-OWL GmbH, per Post an die genannte Anschrift oder durch Abholung des Gutachtens beim Einsender (externer Probennehmer) erfolgen. Das Ergebnis wird in keinem Fall elektronisch oder telefonisch mitgeteilt. Alle eingeschlossenen Personen des Gutachtens haben das Recht eine Kopie des Gutachtens zu erhalten. Dieses sollte allen Personen mitgeteilt und auf dem Untersuchungsauftrag vermerkt werden.

Bei der Probennahme durch die LABCON-OWL:

Die LABCON-OWL GmbH beginnt erst nach Zahlungseingang mit der Analytik. Die Ergebniserstellung erfolgt ca. 2 Wochen nach Zahlungseingang.

Dem Auftraggeber der Untersuchung muss eine Kopie des Untersuchungsauftrages inkl. AGBs ausgehändigt werden. Das Originaldokument wird an die LABCON-OWL GmbH versendet.Die Untersuchungsresultate und zugehörigen Dokumente werden gemäß Gendiagnostikgesetz 30 Jahre lang bei der LABCON-OWL GmbH aufbewahrt.

Identitätsnachweis und Probennahme

Alle beteiligten Personen des Gutachtens müssen dem Probennehmer einen gültigen Ausweis vorlegen. Bei dem Kind, falls noch kein Ausweis vorhanden ist, muss die Geburtsurkunde vorliegen.

Die Dokumente „Identitätsnachweis und die Dokumentation der Probenentnahme“ müssen vollständig durch den Probennehmer für jede Person ausgefüllt und geprüft werden (inkl. Unterschrift von allen Personen sowie Probennehmer und Praxisstempel). Von den beteiligten Personen (inkl. Sorgeberechtigter oder gesetzlicher Vertreter) müssen Kopien der Ausweise und ggf. der Aufenthaltsgenehmigung angefertigt und an die LABCON-OWL versendet werden.

Von den beteiligten Personen (inkl. Sorgeberechtigter oder gesetzlicher Vertreter) müssen Lichtbilder und ggf. Fingerabdrücke angefertigt werden. Bei Lichtbildern besteht auch die Möglichkeit, dass die eingeschlossenen Personen des Gutachtens aktuelle Lichtbilder mitbringen und dem Probennehmer aushändigen, sofern kein Fotoapparat verfügbar ist.

Die Entnahme von Mundschleimhautabstrichen muss von der verantwortlichen Person (Arzt, Sachverständige, Naturwissenschaftler oder geschultes Personal) bei allen Personen gemäß Dokument „Durchführung eines Schleimhautabstriches“ (siehe Infomaterial) durchgeführt werden.  Dafür sollten ausschließlich die sterilen Abstrichröhrchen aus dem Probennahmeset verwendet werden. Alternativ können EDTA-Blutproben von einem Arzt entnommen werden. Die Probenmaterialien werden vom Probennehmer eindeutig mit den beigelegten Etiketten gekennzeichnet, damit eine Probenverwechslung ausgeschlossen werden kann.

Versand der Dokumente und Proben

Die Vollständigkeit der Dokumente ist mit der Checkliste (unter Infomaterial) abzugleichen.  Alle vollständig ausgefüllten Dokumente (Untersuchungsauftrag, Beratungsformulare, Identitätsnachweise) sowie Abstriche oder Blutproben müssen vom Probennehmer im beiliegenden Rückumschlag an die LABCON-OWL GmbH per Post versendet werden.

Falls Sie detaillierte Fragen zu theoretischen Grundlagen der Abstammungsuntersuchung, DNA-Analyse, Genauigkeit des Tests oder Rechtsform (GenDG und Richtlinien der GeKo) haben,  sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.